Garantiebedingungen

Wir stehen hinter unseren Produkten – deshalb gewähren wir 5 Jahre Garantie auf Konstruktion und Stabilität unserer Hochbeete.


1. Garantiegeber

Hochbeet Naturwerk gewährt auf seine Produkte eine freiwillige Garantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.

2. Garantiedauer

Hochbeet Naturwerk gewährt eine Garantie von 5 Jahren auf die Konstruktion und Stabilität der Produkte (ab Kaufdatum).

3. Garantieumfang

Die Garantie umfasst:

  • Stabilität der Gesamtkonstruktion
  • Materialfestigkeit
  • Funktionsfähigkeit der tragenden Bauteile
  • Verarbeitungs- und Konstruktionsfehler

4. Voraussetzung für die Funktionsgarantie

Die Funktionsfähigkeit ist nur gewährleistet, wenn der Aufbau gemäß den Vorgaben erfolgt:

  • ca. 15 cm Drainageschicht aus Blähton (Korngröße von 15 bis 25 mm)
  • fachgerechte Trennung der Schichten
  • korrekt verlegtes Bewässerungsvlies, sodass kein Erdreich in die Drainageschicht eindringen kann

Nur bei Einhaltung dieses Aufbaus ist die ordnungsgemäße Funktion gewährleistet.

5. Ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen

Oberflächenbehandlungen, insbesondere Lasuren, sind von der Garantie ausgeschlossen. Dazu zählen:

  • Farbveränderungen
  • Verblassen durch UV-Strahlung
  • Abnutzung durch Witterungseinflüsse
  • Abplatzungen oder Verwitterung der Lasur

Oberflächen unterliegen natürlichem Verschleiß und müssen regelmäßig gepflegt werden.

6. Weitere Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht bei:

  • unsachgemäßem Aufbau
  • nicht fachgerechter Nutzung
  • mechanischer Beschädigung
  • eigenmächtigen Veränderungen
  • normalem Verschleiß
  • falschem Schichtaufbau oder fehlerhafter Befüllung

7. Garantieleistung

Im Garantiefall erfolgt nach Wahl von Hochbeet Naturwerk:

  • Reparatur oder
  • Ersatzlieferung

8. Abwicklung

Kunden melden den Mangel mit Beschreibung und Fotos. Nach Prüfung entscheidet Hochbeet Naturwerk über den Garantiefall.

9. Gesetzliche Rechte

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.